Rechtsprechung
VG Berlin, 27.08.2013 - 10 L 261.13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,43518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 58 AufenthG 2004, § 84 Abs 2 AufenthG 2004, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
Begründung an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung mit dem Interesse der Regelung in § 7 Abs. 2 S. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VG Berlin, 27.08.2013 - 10 L 261.13
Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21 m.w.N.). - VGH Hessen, 30.07.2007 - 9 TG 1360/07
Begründung des Interesses am Sofortvollzug an der Beendigung des Aufenthaltes
Auszug aus VG Berlin, 27.08.2013 - 10 L 261.13
Zum anderen verfehlt eine Maßnahme nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auch ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht ihren Zweck bzw. läuft nicht ins Leere, da nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG die rechtsgestaltenden Wirkungen der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis unbeschadet der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs eintreten (vgl. VG Berlin, Beschluss v. 25. November 2010 - 15 L 391.10 -, Umdruck S. 3; Hess. VGH, Beschluss v. 30. Juli 2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 10 m.w.N.).